Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben und Pflichten eines Betriebsrates, insbesondere seiner allgemeinen Aufgabe nach § 80 (1) BetrVG , darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer* innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden, bedarf es umfangreicher Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. Dazu erhalten Sie in diesem Seminar eine Einführung in die für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat wichtigsten Arbeits- und Sozialgesetze. Ihnen werden die wesentlichen Inhalte verständlich und ausführlich erläutert und ggf. Beziehungen zu anderen Mitbestimmungsrechten des BetrVG dargelegt.
Wichtige Gesetze aus Arbeits- und Sozialrecht, wie z.B.:
· BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
· KSchG – Kündigungsschutzgesetz
· AÜG – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
· TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz
· ArbZG – Arbeitszeitgesetz
· BUrlG – Bundesurlaubsgesetz
· BEEG – Bundeselterngeld- & Elternzeitgesetz
· ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
· SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
· ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz
· ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
· EFZG – Entgeltfortzahlungsgesetz
· SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
· SGB IX – Rehabilitation (SchwerbG)
· BBiG – Berufsbildungsgesetz u.a. Gesetze
· AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
· TVG – Tarivvertragsgesetz
· JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Interessierte
Termine:
Datum: | Seminar-Nr.: | Ort: | Seminarpreis: | zzgl. Tagungskosten: | Flyer: |
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