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FAQ – Häufige Fragen rund um die Seminare.

FAQ

Häufige Fragen rund um die Seminare

1. Seminaranmeldung

Die Teilnahme an den Seminaren steht jedem Erwachsenen offen. Sie ist nicht abhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Anmeldungen zum Seminar werden schriftlich entgegengenommen, entweder indem Sie uns das entsprechende ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular zusenden/ faxen oder per Mail alle notwendigen Angaben zukommen lassen oder über das Online-Formular der Website sich anmelden. Ihre Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
    – Anmeldeschluss für Tagesseminare ist 14 Tage vor Seminarbeginn.
    – Anmeldeschluss für Mehrtagesseminare ist 21 Tage vor Seminarbeginn.
  • Seminare für pädagogische Fachkräfte:
    – Anmeldeschluss für Tagesseminare ist eine Woche vor Seminarbeginn.
    – Anmeldeschluss für Kurse ist vier Wochen vor Kursbeginn.

Anmeldungen werden laufend entgegengenommen. Sofern das Seminar noch freie Plätze hat, werden gerne auch kurzfristig Anmeldungen berücksichtigt.

Die Mindestteilnehmerzahl für unsere Seminare beträgt in der Regel acht Teilnehmer/innen.

Die Seminaranmeldung ist von jedem Teilnehmer/ jeder Teilnehmerin selbst zu unterschrieben.

Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung …

  • erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail oder Fax, wenn Sie dies auf Ihrem Anmeldeformular vermerkt haben,
  • per Online-Formular unserer Website erhalten Sie umgehend eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per Mail. Erst damit liegt eine verbindliche Seminaranmeldung vor.

Rechtzeitig vor Seminarbeginn bekommen Sie per Post eine Seminarbestätigung sowie weitere Informationen zum Seminar, wie etwa ggf. ein Hotelprospekt und die Anfahrtsskizze/ Wegbeschreibung zugesandt.

Ist ein Seminar ausgebucht, richten wir eine Warteliste ein. Wenn ein/e Teilnehmer/in absagt, melden wir uns bei Ihnen und Sie können nachrücken.

Sollten Sie gezwungen sein, Ihr bereits gebuchtes Seminar zu stornieren, bitten wir Sie umgehend um schriftliche Benachrichtigung (per Mail oder Fax).

  • Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:

    Kostenfreie Abmeldungen müssen

    • bei Tagesseminaren spätestens 14 Tage vor Seminartermin und
    • bei Mehrtagesseminaren spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn eingegangen sein.

    Stornierungskosten bei Mehrtagesseminaren:

    3 Wochen bis 14 Tage vor Seminartermin => 50 % des Seminarpreises,

    2 Wochen bis 7 Tage vor Seminartermin => 70 % des Seminarpreises.

    Ab einer Woche vor Seminarbeginn sowie bei Nichterscheinen wird der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt.

    Tagesseminaren:

    2 Wochen bis 7 Tage vor Seminartermin => 50 % des Seminarpreises.

    Ab einer Woche vor Seminartermin sowie bei Nichterscheinen wird der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt.

    Die jeweiligen Tagungshäuser werden ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird und am Seminar teilnimmt.

  • Seminare für pädagogische Fachkräfte:

    Kostenfreie Abmeldungen müssen

    • bei Tagesseminaren spätestens 14 Tage vor Seminartermin
    • bei Mehrtagesseminaren und Kursen spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn eingegangen sein.

    Stornogebühren fallen bei Abmeldungen

    • vom 14. (bei Mehrtagesseminaren ab dem 21.) bis 8. Tag vor Seminartermin in Höhe von 50% des Seminarpreises,
    • vom 7. bis 4. Tag vor Seminartermin in Höhe von 70 % des Seminarpreises,
    • ab dem 3. Tag vor Seminartermin in Höhe von 90 % des Seminarpreises, an.

    Bei Nichterscheinen fallen die kompletten Seminarkosten an.

Das Bildungswerk behält sich vor, Seminare und Veranstaltungen infolge mangelnder Anmeldungen sowie infolge unvorhersehbarer Ereignisse anzusagen. Jegliche Ansprüche gegenüber dem Bildungswerk entfallen, soweit sie nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Bildungswerkes ver.di Thüringen beruhen.

  • Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
    Kann ein Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden, sagen wir Ihnen spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn telefonisch oder per Mail ab.
  • Seminare für pädagogische Fachkräfte:
    Kann ein Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden, sagen wir Ihnen spätestens eine Woche vor Seminarbeginn telefonisch oder per Mail ab.

2. Seminarteilnahme / Seminarablauf

  • Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
    Die Tagesseminare finden in der Regel von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
    Die Mehrtagesseminare beginnen am 1. Seminartag 10:00 Uhr und enden am letzten Seminartag gegen 16:00 Uhr. Die Seminarzeiten der anderen Seminartage werden zu Beginn des Seminars gemeinsam mit dem Referenten/ der Referentin festgelegt.
  • Seminare für pädagogische Fachkräfte:
    Die Tagesseminare und Kurstage beginnen in der Regel 9:00 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr. Die jeweiligen Seminarzeiten werden Ihnen in der Seminarbestätigung mitgeteilt.

3. Seminarkosten und Rechnung

Der Seminarpreis/ Teilnahmepreis enthält alle Kosten, die direkt mit der Durchführung des Seminars in Verbindung stehen, wie Referent/innenkosten (Honorare, Reisekosten, Übernachtungs-, Verpflegungskosten), Kosten für Raummiete und Seminartechnik, Teilnehmer- und Seminarmaterialien bzw. Literatur einschließlich einer Verwaltungskostenpauschale (für Seminarorganisation und –verwaltung).

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren können wir keine Rabattmöglichkeiten einräumen.

Seminare für pädagogische Fachkräfte:
Teilnehmer/innen, die im Laufe eines Kalenderjahres bereits an zwei Tagesseminaren teilgenommen haben, räumen wir bei der Teilnahme an einem dritten Tagesseminar einen Bonus von 20 % ein!

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. das Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetz (BPersVG bzw. ThürPersVG) regeln, dass Betriebsrats- bzw. Personalratsmitglieder das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Schulungen bzw. Seminare zu besuchen und der Arbeitgeber/ die Dienststelle die Kosten dafür zu tragen hat. Der Arbeitgeber muss zum einen das Entgelt für die Zeit des Seminars fortzahlen. Darüber hinaus muss er Seminargebühren, Unterkunft und Tagungskosten übernehmen. Betriebsräte: § 37 Abs. 6 BetrVG (in Verbindung mit § 40 BetrVG) Personalräte: § 46 Abs. 1 ThürPersVG (in Verbindung mit § 44 ThürPersVG) bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG (in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BPersVG), Schwerbehindertenvertretungen: § 96 Abs. 4 SGB IX (in Verbindung mit § 96 Abs. 8 SGB IX).

Seminare für pädagogische Fachkräfte:
Die Seminarkosten zahlt der/ die Teilnehmer/in, sofern im Anmeldeformular nichts anderes angeben ist.

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist eine ordnungsgemäße Beschlussfassung der gesetzlichen Interessenvertretung (Betriebs- bzw. Personalrat) [Musterformulare Entsendebeschluss]. Desweiteren muss der Betriebs-/ Personalrat den Arbeitgeber/ die Dienststelle über den Entsendebeschluss rechtzeitig informieren (Teilnahme- und Kostenbeschluss) [Musterformulare Arbeitgebermitteilung].

Seminare für pädagogische Fachkräfte:
Bei Kostenübernahme des Teilnahmepreises durch den Arbeitgeber (Kindertagesstätte oder Träger) geben Sie bitte auf dem Anmeldeformular die entsprechende Rechnungsanschrift an.

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
Die Tagungskosten beinhalten Kosten für Tagungsgetränke und die Tagungsverpflegung einschließlich Kosten für Raummiete und Seminartechnik in den Tagungshäusern. Bei Übernachtung fallen zusätzlich Kosten für Übernachtung/ Frühstück an.

Seminare für pädagogische Fachkräfte:
In der Regel fallen hier keine Tagungskosten an.

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
Nein. Übernachtungs-/ Tagungskosten fallen zusätzlich zum Seminarpreis an.

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
Das Bildungswerk stellt den Seminarpreis dem Arbeitgeber direkt – bei Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung – nach dem Seminar in Rechnung. Dazu lassen Sie die Ihnen mit der Seminarbestätigung zugehende Kostenübernahmeerklärung vom Arbeitgeber unterschreiben und senden/ faxen diese vor Seminarbeginn an uns zurück. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu zahlen. 

Seminare für pädagogische Fachkräfte:
Den Teilnahmepreis überweisen Sie nach Erhalt der Seminarbestätigung und Rechnung an die dort angegebene Kontoverbindung. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu zahlen.

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
Das Bildungswerk stellt den Seminarpreis dem Arbeitgeber nach dem Seminar in Rechnung (Bezahlung per Überweisung). Das Tagungshaus/ Hotel stellt dem Arbeitgeber ebenfalls nach dem Seminar die Tagungs- und ggf. Übernachtungskosten in Rechnung. Alternativ kann im Tagungshaus/ Hotel die Rechnung vor Ort bar bezahlt werden.

Seminare für pädagogische Fachkräfte:
Der Teilnahmepreis wird in der Regel per Überweisung gezahlt. In Ausnahmefällen bzw. bei kurzfristigen Anmeldungen ist eine Barzahlung vor Ort möglich.

Seminare für betriebliche Interessenvertretungen:
Diese sind direkt mit dem Hotel/ Tagungshaus abzurechnen. Hierfür lassen Sie die entsprechende Kostenübernahmeerklärung vom Arbeitgeber unterschreiben und bringen diese zur Abgabe im Hotel/ Tagungshaus mit. Alternativ ist eine Vor-Ort-Zahlung möglich.

4. Inhouse-Seminare

Ein Inhouse-Seminar ist ein Seminar, das (betriebsnah) vor Ort i.d.R. in der Einrichtung/ der Dienststelle/ im Betrieb, also „Inhouse“ für ein Team bzw. ein Gremium stattfindet.

  • Als Team/ Gremium bestimmen Sie das Seminarthema und den Schulungsort.
  • Der Schulungstermin wird in Absprache mit dem Referenten entsprechend Ihres Wunschzeitraumes vereinbart.
  • Da das Seminar „vor Ort“ stattfindet, brauchen Sie nicht zum Seminarort reisen. Die Reisezeit wird somit eingespart.
  • Das Seminar ist am speziellen Bedarf des Teams/ des Gremiums ausgerichtet.
  • Als Teilnehmer/innen eines Teams/ Gremiums erhalten alle den gleichen Wissensstand.
  • Der Referent/ die Referentin kann ausführlich auf Ihre betrieblichen Belange eingehen.
  • Bei Inhouse-Schulungen besteht nicht die Möglichkeit des Wissens- und Erfahrungsaustausches mit Teilnehmer/innen aus anderen Einrichtungen/ Dienststellen/ Betrieben, so dass die sog. Betriebsblindheit die Schulung begrenzen könnte.
  • Insofern profitieren Sie nicht vom „Blick über den Tellerrand“ durch die Gespräche mit anderen Teilnehmer/innen.
  • Unter Umständen werden sie während einer Inhouse-Schulung in der Einrichtung/ Dienststelle/ Betrieb durch den betrieblichen Arbeitsablauf gestört.

Als Ansprechpartnerin für Team-Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte steht Ihnen unsere
Kollegin Frau Sabine Willer zur Verfügung.

Tel.:0361 644 2001

Als Ansprechpartnerin für Inhouse-Schulungen für betriebliche Interessenvertretungen steht Ihnen unsere
Kollegin Frau Anke Barthel zur Verfügung.

Tel.: 0361 644 2002

Ansprechpartner*in

Betriebs- und Personalräte

Für Rückfragen erreichen Sie uns gern per Telefon oder E-Mail.
Ansprechpartner: Tina Hertel

Pädagogische Fachkräfte

Für Rückfragen erreichen Sie uns gern per Telefon oder E-Mail.
Ansprechpartnerin: Anke Barthel

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