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Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung

(Mehr) Zeit für Bildung - nun auch in Thüringen!

Lust auf Bildung!

Neues lernen, interessante Menschen treffen, beruflich vorankommen — wann haben Sie nach Ihrer eigenen Ausbildung zuletzt eine „eigene“ (keine betriebliche) Bildungsveranstaltung oder Studienreise besucht?

Freistellung? Fünf Tage Zeit für Bildung!

Was in den meisten Bundesländern seit langem gilt, ist nun auch in Thüringen möglich:
Neben Ihrem Jahresurlaub haben Sie gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bildung!

Bildungsurlaub = Bildungsfreistellung

  • … ist gesetzlich gesicherter Anspruch für
    Arbeitnehmer/innen, auch Azubis,
  • … auf bezahlte Freistellung von der Arbeit durch
    den Arbeitgeber
  • … 5 Tage für Beschäftigte bzw. 3 Tage für Azubis
    pro Kalenderjahr
  • … zum Besuch einer vom zuständigen
    Ministerium anerkannten Bildungsveranstaltung.

Von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zeitmanagement Bildungsthemen sind vor allem eines: sehr vielfältig. Von Gesellschaft, Arbeitswelt, Politik, Kultur über Geschichte und Zeitgeschehen bis hin zu ehrenamtlicher Bildung.

Ihr Arbeitgeber übernimmt die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung, Sie zahlen die Kosten für die Bildungsveranstaltung. Diese kann in ganz Deutschland, aber möglicherweise auch im Ausland, stattfinden.

So geht das:

  1. Interessante Veranstaltung finden
    Sie wählen Ihre gewünschte Veranstaltung:
    neben einem interessanten Thema darf es durchaus
    eine schöne Umgebung oder die Vorfreude auf
    eine Gruppe interessierter Teilnehmer/innen sein.
  2. Anfrage beim Bildungsträger
    Der Bildungsträger bestätigt Ihnen die Anerkennung
    der Veranstaltung gemäß Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz.
  3. Einreichung des Antrages beim Arbeitgeber
    Sie beantragen spätestens 8 Wochen vor Beginn der
    Bildungsmaßnahme schriftlich die Freistellung bei
    Ihrem Arbeitgeber.
  4. Rückmeldung vom Arbeitgeber
    Ihr Arbeitgeber teilt Ihnen bis spätestens 4 Wochen
    nach Antragstellung seine Entscheidung schriftlich mit.
  5. Anmeldung und ab in den Bildungsurlaub!
    Liegt die schriftliche Zustimmung Ihres Arbeitgebers vor,
    so steht Ihrer Bildungsfreistellung nichts mehr im Wege!

Erfahrene Referent/innen sorgen dafür, dass Sie mit neuen Anregungen und einem „Das-hat-sich-wirklich-gelohnt-Gefühl“ nach Hause bzw. an Ihren Arbeitsplatz zurückkommen.

Lust bekommen?

... dann nutzen Sie die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung!

Unsere anerkannten Bildungsveranstaltungen zum
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz:

Bildungsfreistellung

(Mehr) Zeit für Bildung - nun auch in Thüringen!

Beschäftigte in Thüringen haben Anspruch
auf fünf bezahlte Tage Freistellung für Bildung.