Datenschutzrecht (EU-DSGVO und BDSG) für Betriebs- und Personalräte
Der Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten ist für Interessenvertretungen ein wichtiges Thema. Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Sie verpflichtet, ein eigenes Datenschutzkonzept vorzuweisen. Da die Tätigkeit des Betriebs- und Personalrates nicht weisungsgebunden ist, handelt die Interessenvertretung auch beim Datenschutz in eigener Verantwortung und muss die Einhaltung der Anforderungen sicherstellen.
Kontrollinstanz für den Datenschutz im BR-/PR-Büro sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Um Folgen aus Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Bußgelder, Strafverfahren oder Schadensersatzansprüche, zu vermeiden, ist ein sicherer Umgang mit dem Thema Datenschutz unerlässlich.
Im Seminar werden die Anforderungen der DSGV O und des BDSG für BR/ PR dargestellt und Handlungsmöglichkeiten sowie konkrete Konzepte für einen aktiven Datenschutz erarbeitet.
· Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes
· Wahrung des Amtsgeheimnisses, Schweigepflichten
· Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder, Strafrechtstatbestände, Schadensersatzansprüche, Vorsorgmaßnahmen
· Organisatorische Anforderungen
· Räumliche Erfordernisse
· Einrichtung und technische Ausstattung
· Grundsätze für die Behandlung von Beschäftigtendaten
· Tagesordnungen und Niederschriften
· Telefon- und E-Mail-Kommunikation
· Datenverarbeitung im Auftrag
· Benennung einer/s Datenschutzverantwortlichen
· Aufbau eines Datenschutzkonzeptes
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte