Grundlagen SBV Modul 1
Die zentralen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Überschrift
Unterüberschrift
Fragen der Eingliederung von Schwerbehinderten und ihre Einbindung in die betrieblichen Abläufe sowie die Gestaltung von diskriminierungsfreien Arbeitsplätzen und entsprechenden Arbeitsbedingungen sind ein wichtiges gesellschaftliches und gewerkschaftliches Ziel. Für die Aufgaben als Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb/ in der Dienststelle vermittelt dieses Seminar die erforderlichen Basiskenntnisse. Nachdem die wichtigsten Grundbegriffe besprochen wurden, geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Das Seminar bietet die Möglichkeit, sich mit den vielfältigen Herausforderungen und rechtlichen Hintergründen der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen und konkrete Handlungsmöglichkeiten zu erfahren. Anregungen und Tipps für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis stehen im Vordergrund. Ausmaß und Ursachen von Schwerbehinderung · Kernaufgaben und Beteiligungsrechte · Inner- und außerbetriebliche Kooperationen · Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers und dem Betriebs- bzw. Personalrat · Persönliche Rechte und Pflichten · Pflichten des Arbeitgebers · Best practice Beispiele für Ihre/ Eure praktische Arbeit in Betrieb und Dienststelle · Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung – soziale und gesundheitliche Risiken in der Arbeitswelt – Praxisbeispiele zur Organisation der SBV-Arbeit, · – Fallbeispiele zu den Informations-, Beratungs- und Betreuungsrechten, – Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Stellen, wie Integrationsamt, Agentur für Arbeit usw., – wie Beschäftigte mit Behinderung in die Interessenvertretung einbezogen werden können Begleitende Hilfe und besonderer Kündigungsschutz durch das Integrationsamt
– Stellung der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb:
- Referenten
- Name Nachname
- Name Nachname
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte