Durch die zunehmende Digitalisierung wird der Schutz der Daten der Kolleg*innen immer wichtiger. Der Betriebsrat hat hier die Aufgabe auf die Einhaltung des Datenschutzes zu achten.
Aber Datenschutz ist wirklich nicht alles, auch das BetrVG gibt mit der Mitbestimmung dem Betriebsrat erhebliche Einflussmöglichkeiten. Der Tag soll praxisnah Grundlagen für die Arbeit des Betriebsrates legen.
Diese eintägige Einführung soll:
· an praktischen Beispielen die Möglichkeiten zur Überwachung der Kolleg*innen aufzeigen.
· Grundlagen zum Verständnis des Datenschutzes schaffen und an Beispielen die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung und des BDSG erläutern
· Aufzeigen warum Persönlichkeitsrechte im Arbeitsleben besonders wichtig sind und wie dies mit der Mitbestimmung des BetrVG zusammenhängt.
· Mechanismen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG erläutern und Möglichkeiten der Mitgestaltung durch den Betriebsrat aufzeigen.
· Hinweise geben, wie man Gefahren beim Einsatz von IT-Systemen erkennen kann.