Datenschutz ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern auch ein Mittel, um Beschäftigte vor Leistungsdruck und ständiger Überwachung zu schützen. In jedem Betrieb fallen ständig personenbezogene Daten an und sie werden ausgewertet.
Der Datenschutz ist ein Mittel, um Arbeitgeber und Dienststellenleitungen Grenzen zu setzen. Darüber hinaus muss eine gesetzliche Interessenvertretung datenschutzrechtlich sauber mit den vielen personenbezogene Daten der Beschäftigten
umgehen. Arbeitgeber und die Mitglieder der Interessenvertretung müssen die Datenschutzvorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umsetzen.
Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen die gesetzliche Interessenvertretung aus datenschutzrechtlicher Sicht nach DSGVO, dem BDSG, Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in Verbindung mit dem BetrVG, BPersVG und dem ThürPersVG, sowie der aktuellen Rechtsprechung zu erfüllen haben. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten, Grenzen und Konzepte für einen aktiven Datenschutz in der Arbeit und im Büro der gesetzlichen Interessenvertretung aufgezeigt.
· Rechtliche Einordnung der Datenschutzgesetze
· Rechtsgrundlagen, Begriffe und Definitionen im Datenschutz
· Rechte und Pflichten bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
· Besondere Anforderungen bei der Verarbeitung von besonders schützenswerten personenbezogenen Daten der Beschäftigten
· Umfang der Zugriffsberechtigungen einzelner Mitglieder des Gremiums.
· Löschfristen bei personenbezogenen Daten in Betrieb, Verwaltung und dem Büro der gesetzlichen Interessenvertretung
· Zugangs- und Kontrollbefugnisse von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten im Büro des Betriebs-/ Personalrates