Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.
In diesem Seminar werden die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten vermittelt und vertieft. Neben den einzelnen Beteiligungsrechten bestimmen auch die Verfahren der jeweiligen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte den Seminarinhalt, ebenso wie das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren.
· Die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten
· Die Mitbestimmungstatbestände nach § 87 BetrVG im Detail
· Das gesetzliche Tarifvorrangrecht nach § 77 und § 87 BetrVG
· Betriebsvereinbarungen (Begriff, Zweck, Formen)
· Inhalte, Wirkung und Nachwirkung von Betriebs vereinbarungen
· Das Einigungsstellenverfahren nach BetrVG
· Die Verfahren vor den Arbeitsgerichten
· Aktuelle Rechtsprechung