Aufräumen im Betriebs- bzw. Personalratsbüro unter datenschutzrechtlichen Aspekten
Für einen optimalen Start in die neue Amtsperiode ist das vierte Wahljahr der richtige Zeitpunkt, um unter datenschutzrechtlichen Aspekten Ordnung zu schaffen. Oft treten dabei Fragen auf, wie: Welche personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden? Was darf/ muss aufbewahrt werden? Gibt es Löschfristen? Ist eine Weitergabe rechtlich überhaupt zulässig? Dürfen Vorgänge anonymisiert für die Arbeit des nächsten Gremiums gespeichert werden? Wie stellt man mit den Anforderungen des Datenschutzes eine kontinuierliche gute Arbeit über die Wahlen hinaus sicher?
Da die Tätigkeit von BR/ PR nicht weisungsgebunden ist, handeln diese auch beim Datenschutz in eigener Verantwortung und müssen die Einhaltung der Anforderungen jederzeit ohne den betrieblichen/ behördlichen Datenschutzbeauftragten sicherstellen.
Das Seminar widmet sich o.g. Fragen und bietet Unterstützung auf der Grundlage der Anforderungen von DSGV O, BDSG und dem ThürDSG sowie den Beteiligungsrechten der BR/ PR. Die Organisation des Datenschutzes und eine langfristig angelegte Arbeit der Interessenvertretung über eine Wahlperiode hinaus sind kein Widerspruch. Aber der Übergang muss aus datenschutzrechtlicher Sicht gut organisiert sein.
· Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes
· Wahrung des Amtsgeheimnisses/der Schweigepflichten
· Grundsätze für die Behandlung von Beschäftigtendaten
· Tagesordnungen und Niederschriften
· AufbewahrungWeitergabe personenbezogener Daten
· Telefon- und E-Mail-Kommunikation
· Löschfristen
· Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder, Strafrechtstatbestände, Schadensersatzansprüche und diesbezügliche Vorsorgemaßnahmen
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte