Die Personalvertretungen haben aus ihrer Mitte den Vorsitz und Stellvertretungen gewählt. Ihnen fallen besondere Aufgaben zu.
Sie sorgen für die Einhaltung der zahlreichen Aufgaben, Rechte und Pflichten, die das ThürPersVG vorsieht. Dazu gehören u. a. der korrekte Ablauf von
Personalratssitzungen, die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die tägliche Personalratsarbeit und das rechtssichere Handeln im Vorsitzenden-Amt. In erster Linie gilt es, die rechtlichen Grundlagen für den Vorsitz zu kennen. Dazu gehören z. B. die Geschäftsführung, das Verfassen von Einladungen und die rechtssichere Beschlussfassung. Es geht allerdings auch um effektives Arbeiten im Gremium, die Außendarstellung sowie
die Rolle des/der Vorsitzenden als Führungskraft und um die Frage: Wie kommt man vom Gremium zum Team. Aufbauend auf den Grundlagen-Modulen 1 und 2 ThürPersVG, welche die theoretischen Inhalte vermitteln, geht es in diesem Seminar insbesondere um konkrete Anregungen für die praktische Arbeit als Vorsitzende*r bzw. Stellvertreter*in im Personalratsgremium. In erster Linie gilt es, die rechtlichen Grundlagen für den Vorsitz zu kennen. Dazu gehören z. B. die Geschäftsführung, das Verfassen von Einladungen und die rechtssichere Beschlussfassung. Es geht allerdings auch um effektives Arbeiten im Gremium, die Außendarstellung sowie die Rolle des/ der Vorsitzenden als Führungskraft und um die Frage: Wie kommt man vom Gremium zum Team? Aufbauend auf den Grundlagen-Modulen 1 und 2 ThürPersVG, welche die theoretischen Inhalte vermitteln, geht es in diesem Seminar insbesondere um konkrete Anregungen für die praktische Arbeit als Vorsitzende*r bzw. Stellvertreter* in im Personalratsgremium.