Kindeswohlgefährdung und Partizipation // Strategien für die Praxis
Im Zusammensein mit Kindern ist die „Ohrfeige“ keine zeitgemäße Methode mehr, darüber sind sich nahezu alle Beteiligten einig. Und doch gibt es immer noch Methoden, die im Kontext des Themas „Kindeswohlgefährdung“ diskussionswürdig sind. Nach dem SGB VIII darf von einer Kita keine Gefährdung des Kindeswohls ausgehen. Es sind Verfahren zu entwickeln, die es den Kindern erlauben, ihre Rechte, insbesondere zur Beteiligung und Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten, wahrzunehmen.
Doch wer kennt folgende Aussagen nicht? „Früher haben Erwachsene entschieden und geschadet hat uns das auch nicht!“ „Sollen wir die Kinder wegen allem und jedem fragen? Das ist doch eine komplette Überforderung!“ Pädagogische Fachkräfte müssen sich intensiv mit ihrem Verständnis von Partizipation auseinandersetzen, denn schnell wird heutzutage aus einem unreflektierten Rückgriff auf vermeintlich traditionelle Methoden ein Vorwurf der Kindeswohlgefährdung im professionellen Kontext.
· Was sind Grundbedürfnisse von Kindern im Unterschied zu Rechten?
· Wie hängen Partizipation und der Schutz des Kindeswohls zusammen?
· Was tun, wenn uns kindeswohlgefährdende Methoden auffallen?
· Wie lässt sich eine partizipative und bedürfnisorientierte Kultur auch bei den ganz Kleinen gestalten?
· Wie weit kann Mitbestimmung bei Kindern und Eltern gehen?· Wo fängt Partizipation an? Wo zeigen sich Grenzen?
- Referent*in
- Kristin Anhut
- Diplom-Pädagogin
- Zielgruppen
- Pädagogische Fachkräfte
- Interessierte
- Arbeit mit Kindern von 0 bis 10 Jahren
- Online-Seminarzeiten
- 09:00 - 14:15 Uhr
Termine:
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Mo, 23.11.2020 | P201123E | Erfurt | 90,00 € |
** mit Übernachtung / Frühstück / Abendessen