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Für betriebl. Interessenvertretungen

Informationen zur Corona Pandemie für betriebl. Interessenvertretungen

Befristete Änderung des BetrVG

Beschlussfassung des Betriebsrates mittels Video- und Telefonkonferenzen möglich

Am 23.04.2020 hat der Bundestag eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen:
Das BetrVG wird um den § 129 BetrVG ergänzt, der sowohl die Beschlussfassung der Betriebsratsgremien mittels Video- und Telefonkonferenzen gesetzlich legitimiert, als auch die Möglichkeit für audio-visuelle Betriebsversammlungen eröffnet. Diese Sonderregelung aus Anlass der Covid-19- Pandemie soll die Handlungsfähigkeit der BR-Gremien gewährleisten.