Anpassung der Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Arbeitnehmerdatenschutz nach der EU-DSGVO und dem BDSG
Im Mai 2018 trat die EU-DSGVO in Kraft, durch die das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht wurde.
Für Betriebs- und Personalräte ist es wichtig, die wesentlichen Prinzipien der EU-DSGVO zu kennen. Sie müssen u.a. sowohl für bestehende als auch neu abzuschließende Betriebs-vereinbarungen ausschließen, dass dort enthaltene Regelungen in ihrer Wirksamkeit
beschränkt werden, weil sie mit dem nun geltenden Recht kollidieren. Andererseits sollten
die für Beschäftigte vorteilhaften Regelungen der EU-DSGVO, wie etwa der erweiterte Anspruch auf Datenlöschung, in Betriebs- und Dienstvereinbarungen abgesichert werden.
Das Tagesseminar gibt einen Überblick über die Änderungen und Neuerungen sowie ihre Auswirkungen auf die Praxis. Sie gibt Ihnen als Interessenvertretung Handlungsempfehlungen
für ihre Umsetzung, insbesondere bezüglich von Betriebs- und Dienstvereinbarungen.
- EU-DSGVO – Unterschiede zur EU-Richtlinie
- Inhalt der EU-DSGVO (rund 90 Artikel und 139 Erwägungsgründe)
- Was blieb von dem Bundesdatenschutzgesetz erhalten? Was hat sich geändert?
- Beschäftigtendatenschutz
- Stärkere Nutzerrechte
- Recht auf Vergessen
- Schutz der Jugendlichen
- Höhere Bußgelder
- Anforderungen bezüglich der Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Referent
- Norbert Warga
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46.1 ThürPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte
Termine:
Datum: | Seminar-Nr.: | Ort: | Seminarpreis: | zzgl. Tagungskosten: | Flyer: |
---|---|---|---|---|---|
02.04.2019 | V-190402-1 | Suhl | 275,00 € | ca. 30,00 € |
Datum: | Seminar-Nr.: | Ort: | Seminarpreis: | zzgl. Tagungskosten: | Flyer: |
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02.04.2019 | V-190402-1 | Suhl | 275,00 € | ca. 30,00 € |
Anmeldung, Fragen & Kontakt
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