Aufräumen im Betriebs- bzw. Personalratsbüro
unter datenschutzrechtlichen Aspekten
Mit den Neuwahlen 2018 stehen mögliche personelle Veränderungen im Betriebs- bzw. Personalratsbüro an. Dabei stellen sich folgende Fragen: Welche Daten aus all den Beteiligungsvorgängen sind aufzubewahren? Welche sind zu löschen? Ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten rechtlich zulässig? Fragen, die sich bezüglich eines Wechsels anlässlich einer neuen Wahlperiode stellen.
Antworten darauf bietet dieses Seminar. Geschöpft werden sie aus dem Datenschutzrecht des Bundes (BDSG) und des Landes (ThürDSG) sowie den Beteiligungsrechten der Betriebs- und Personalräte.
Betriebs- und Personalräte sind nicht weisungsgebunden, sondern handeln in eigener Verantwortung. Das gilt auch für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Eine Datenschutzorganisation und datenschutzgerechtes Aufräumen im Betriebs- bzw. Personalratsbüro sind dringend geboten. Dieses Tagesseminar leistet hierbei die erforderliche Unterstützung und bietet mit zahlreichen Praxishilfen die angestrebte Sicherheit.
- Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes
- Wahrung des Amtsgeheimnisses/der Schweigepflichten
- Grundsätze für die Behandlung von Beschäftigtendaten
- Tagesordnungen und Niederschriften
- Aufbewahrung und Weitergabe personenbezogener Daten
- Telefon- und E-Mail-Kommunikation
- Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder, Strafrechtstatbestände, Schadenersatzansprüche und diesbezügliche Vorsorgemaßnahmen
- Referent
- Norbert Warga
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46.1 ThürPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte
Termine:
Datum: | Seminar-Nr.: | Ort: | Seminarpreis: |
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Derzeit sind keine aktuellen Termine verfügbar! |
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Anmeldung, Fragen & Kontakt
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und nehmen gern Ihre Anmeldungen entgegen.
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