Grundlagen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst Modul 2
Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Überschrift
Unterüberschrift
Im öffentlichen Dienst bestimmen die übertragenen Tätigkeiten die Eingruppierung.
Arbeitsvorgänge werden gebildet und anschließend bewertet. Die Eingruppierung
ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung und ist gegebenenfalls von persönlichen
Voraussetzungen abhängig. Das
Seminar vertieft die Themen: Wie erfolgt eine Eingruppierung? Zu welchem Teil der Entgeltordnung gehört der
Arbeitsvorgang? Beispiele
aus der Praxis werden anhand der Regeln im TV-L sowie TVöD Geltungsbereich
besprochen. Damit Sie als Betriebs- bzw. Personalrat Ihr Mitbestimmungsrecht
bei der Eingruppierung wahrnehmen können, müssen Sie über diese grundlegenden
Kenntnisse verfügen.
- Referenten
- Name Nachname
- Name Nachname
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte
Termine:
Datum: | Seminar-Nr.: | Ort: | Seminarpreis: | zzgl. Tagungskosten: | Flyer: |
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Derzeit sind keine aktuellen Termine verfügbar! |
Datum | Seminarnummer | Ort | Seminarpreis in € | Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFA | Verfügbarkeit | Anmeldelink |
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26.06.2024 - 28.06.2024 | V240626BT | Bad Tabarz![]() | 695€ | 180€/370€ | ![]() | Anmeldung |
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26.06.2024 - 28.06.2024 | V240626BT | Bad Tabarz![]() | 695€ | 180€/370€ | ![]() | Anmeldung |
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