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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen nach Zielgruppen spezifiert:

Teilnahmebedingungen für die Betriebs- und Personalräteseminare

Die Teilnahme an den Seminaren steht jedem Erwachsenen offen. Sie ist nicht abhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Die Anmeldung zu einem Seminar ist verbindlich. Diese wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Melden Sie sich rechtzeitig an! Kostenfreie

Abmeldungen müssen bei Tagesseminaren spät. 14 Tage, bei Mehrtagesseminaren spät. 21 Tage vor Seminarbeginn schriftlich eingegangen sein.

Mehrtagesseminare: 21 Tage bis 14 Tage vor Termin 50 % des Seminarpreises, 13 Tage bis 8 Tage vor Termin 70 % des Seminarpreises.
Tagesseminare: 14 Tage bis 8 Tage vor Termin 50 % des Seminarpreises.
Ab 7 Tagen vor Seminarbeginn, sowie bei Nichterscheinen, wird der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Tagungshäuser werden ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in entsendet wird.

Das Bildungswerk behält sich vor, Seminare und Veranstaltungen infolge mangelnder Anmeldungen sowie infolge unvorhersehbarer Ereignisse abzusagen. Jegliche Ansprüche gegenüber dem Bildungswerk entfallen, soweit sie nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Bildungswerkes ver.di Thüringen e.V. beruhen.

Der Seminarpreis wird dem Arbeitgeber direkt in Rechnung gestellt. Bitte lassen Sie dazu die Kostenübernahmeerklärung vom Arbeitgeber unterschreiben und senden Sie diese vor Seminarbeginn an uns zurück! Die Tagungskosten sind direkt mit dem Tagungshaus abzurechnen. Diese können vor Ort bezahlt werden oder für eine Rechnungslegung bringen Sie die vom Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung zur Abgabe im Tagungshaus mit.

Das Bildungswerk ver.di Thüringen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein sowie eine juristisch selbständig tätige Person, die ausschließlich kostendeckend agiert und ist damit nach dem Umsatzsteuergesetz § 4 Nr. 22a hinsichtlich der Lehrtätigkeit von der Umsatzsteuer befreit.

Bei Teilnahme an einem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung des Bildungswerkes ver.di Thüringen e.V. Die Seminare des Bildungswerkes ver.di Thüringen e.V. sind Vollzeitseminare im Sinne von § 37.6 BetrVG,

Am Ende des Seminars bitten wir Sie um ein Feedback. Alle unsere Seminare werden regelmäßig evaluiert.

Das Bildungswerk haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Die Teilnehmer/innen sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Werden für die An- und Abreise statt öffentlicher Verkehrsmittel private PKW genutzt bzw. auf freiwilliger Basis Fahrgemeinschaften gebildet, so haftet das Bildungswerk ver.di Thüringen e.V. nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnehmer/innen sind für Ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Tagesseminare: in der Regel von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Mehrtagesseminare: Seminarbeginn erster Tag 10:00 Uhr. Seminarende letzter Tag 16:00 Uhr. Die Seminarzeiten der anderen Tage werden durch den/ die Referent*in in der Gruppe festgelegt.

Rechtsgrundlagen für die Seminarteilnahme

Gesetzliche Interessenvertretungen haben auf der Grundlage nachfolgender gesetzlicher Regelungen Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Alle im vorliegenden Bildungsprogramm angebotenen Schulungen vermitteln Kenntnisse, die für die
· Betriebsratsarbeit im Sinne von § 37.6 in Verbindung mit § 40.1 BetrVG bzw.
· Personalratsarbeit im Sinne von § 46.1 in Verbindung mit § 44.1 ThürPersVG bzw. im Sinne von § 46.6 in Verbindung mit § 44.1 BPersVG erforderlich sind.
Der Arbeitgeber trägt hierbei gemäß o.g. gesetzlicher Vorgaben
alle Kosten:
· die Seminarkosten sowie
· die Kosten für Unterbringung und Verpflegung,
· die Reisekosten sowie
· die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Grundsätzlich hat dieser Anspruch zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt werden.

Der Betriebs- oder Personalrat entscheidet, ob die Teilnahme eines Betriebs- bzw. Personalratsmitgliedes oder mehrerer Mitglieder für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Veranstaltungen, die Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Personalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sind Veranstaltungen mit vertiefenden Kenntnissen oder Spezialwissen erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Interessenvertretungen haben.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um so genannte Spezialkenntnisse handeln, wie z. B. wirtschaftliche, tarifliche oder technische Kenntnisse.

Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dies muss in einer Sitzung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Der Betriebs- oder Personalrat prüft und entscheidet dabei, welches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnahmen teilnehmen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage muss der Betriebs- oder Personalrat betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung für Veranstaltungsbesuche, damit innerbetriebliche Planungen dem nicht entgegenstehen.

Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Es bedarf keiner Erlaubnis oder Zustimmung der Unternehmensleitung. Ist die Unternehmensleitung mit der Entsendung nicht einverstanden, so muss sie diese durch das Arbeitsgericht rückgängig machen lassen.

Im Personalvertretungsrecht ist dieses Entsendungsrecht eingeschränkt. Widerspricht die Dienststellenleitung der Entsendung, so kann der Personalrat die Zustimmung notfalls per Einstweiliger Verfügung durch das Verwaltungsgericht durchsetzen lassen. Neben dem Entsendebeschluss des Personalrates bedarf es für das Personalratsmitglied noch einer Freistellung durch die Dienststelle.

Ersatzmitglieder, die häufig oder regelmäßig verhinderte Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder vertreten, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schulungsmaßnahmen nach § 37.6 BetrVG, § 46.6 BPersVG bzw. § 46.1 ThürPersVG.

Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schulungsmaßnahmen. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Personalvertretungsgesetz des Bundes als auch dem Landespersonalvertretungsgesetz ist regelt, dass JAV-Mitglieder das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen.

Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bzw. durch den Dienstherrn erfolgt gemäß:
· § 65.1 BetrVG in Verbindung mit § 37.6 und § 40.1 BetrVG,
· § 62 Satz 1 BPersVG in Verbindung mit § 46.6 und § 44.1 BPersVG,
· § 62 ThürPersVG in Verbindung mit § 46.1 und § 44.1 ThürPersVG.

Grundlage für die Freistellung von Mitgliedern der   Schwerbehindertenvertretung sind die Bestimmungen des § 96 Abs. 4
und Abs. 8 des SGB IX. Danach sind Mitglieder der SBV ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese für die Arbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Dies gilt auch für die mit der höchsten Stimmenzahl gewählten Stellvertreter/innen. Vor  Seminarbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage welches Mitglied der  Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar (wann, wo, Themen und Kosten) teilnehmen wird.

Datenschutzinformationen nach DSGVO

Am 25.05.2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in allen Mitgliedsstaaten in Kraft. Ziel ist es, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU gleichermaßen sicherzustellen.

Das Bildungswerk ver.di Thüringen e.V. schützt personenbezogene Daten und hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, wozu und wie wir mit den Daten umgehen, die wir mit Ihrer Seminaranmeldung erheben:

Die von Ihnen auf dem Anmeldeformular gemachten Angaben sind erforderlich für die Begründung und Durchführung des Vertrages über Ihre Seminarteilnahme sowie zu deren Abrechnung (Art. 6 Abs.1 Buchstabe b DSGVO).

Zudem nutzen wir die Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, Sie postalisch oder per E-Mail über thematisch zu Ihrer Seminarteilnahme passende weiterführende Angebote des Bildungswerkes ver.di Thüringen e.V. zu informieren. Dieser Nutzung zu Informationszwecken können Sie natürlich jederzeit widersprechen.
Das Bildungswerk erhebt und verarbeitet keine sensiblen Daten gemäß Art. 9 DSGVO, auch keine Gewerkschaftszugehörigkeit von Teilnehmenden. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, es sei denn diese ist aus gesetzlich zulässigen Gründen für die unmittelbare Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses erforderlich (z.B. bei gewünschter Übernachtung an das Tagungshaus).

Ihre Daten bewahren wir entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes und dessen Rechtsverordnung zur Nachweisführung Ihrer Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen fünf Jahre, Rechnungsdaten entsprechend ordnungsgemäßer Buchhaltung zehn Jahre auf, bevor sie gelöscht werden.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre von uns gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das

Bildungswerk ver.di Thüringen e.V.
Geschäftsführung
Schillerstraße 44
99096 Erfurt
Tel.: 0361/ 6 44 20 04
Fax: 0361/ 6 44 20 03
info@verdi-bw-thueringen.de

Weiterführende Informationen auch unter:
www.verdi-bw-thueringen.de/datenschutz

Seminarzeiten:


Tagesseminare beginnen in der Regel 9:00 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr.

Mehrtagesseminare beginnen am ersten Seminartag 10:00 Uhr und enden am letzten Seminartag gegen 16:00 Uhr.
Die Seminarzeiten der anderen Tage werden durch den/die Referent/in in der Gruppe festgelegt.

Freistellung nach § 37.6 BetrVG, § 46.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG

Freistellung nach § 37.6 BetrVG,
§ 46.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG

Entscheidend für diesen Freistellungsanspruch ist die Erforderlichkeit der vermittelten Kenntnisse. Nach der Rechtssprechung des BAG liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen und in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Die Kenntnisvermittlung muss sich also auf Themen beziehen, die zu den Aufgaben des Betriebsrates gehören.

Für Personalräte gilt im Prinzip dasselbe: Eine Schulungsmaßnahme ist dann erforderlich, wenn sie von ihrer Thematik her Sachgebiete betrifft, die zur Tätigkeit des Personalrates gehören, und wenn das entsandte Mitglied des Personalrates der Schulung in diesem Themenbereich bedarf, um seine Tätigkeit im Personalrat sachgemäß ausüben zu können.

Grundsätzlich erforderlich sind für jedes Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung grundlegende Kenntnisse im Betriebs- und Personalvertretungsrecht sowie im allgemeinen Arbeitsrecht.

Erforderlich sind ausreichende Kenntnisse in tariflichen Fragen und ein gewisser Standard an allgemeinen (wirtschaftlichen und technischen) Kenntnissen.

Erforderlich sein können auch rechtliche Spezialkenntnisse oder besondere Vertiefungen von Grundkenntnissen, wenn sie zur konkreten Aufgabenerfüllung des Betriebs-/Personalrates notwendig sind.

Gleiches gilt für anderes (nicht-rechtliches) Fachwissen, das Betriebs-/Personalräte benötigen, um ihre konkreten Aufgaben im Betrieb oder in der Dienststelle erfüllen zu können.

Wer entscheidet über die Entsendung? Hat der Betriebsrat nach gewissenhafter Prüfung einen Entsendungsbeschluss nach § 37.6 BetrVG gefasst, bedarf es keiner Erlaubnis oder Zustimmung der Unternehmensleitung. Ist die Unternehmensleitung mit der Entsendung nicht einverstanden, so muss sie diese durch das Arbeitsgericht rückgängig machen lassen.

Im Personalvertretungsrecht ist dieses Entsendungsrecht eingeschränkt. Widerspricht die Dienststellenleitung der Entsendung, so kann der Personalrat die Zustimmung notfalls per einstweiliger Verfügung durch das Verwaltungsgericht durchsetzen lassen.

Freistellung nach § 37.7 BetrVG, § 46.2 ThürPersVG bzw. § 46.7 BPersVG

Freistellung nach § 37.7 BetrVG,
§ 46.2 ThürPersVG bzw. § 46.7 BPersVG

Anders als in den vorgenannten Fällen geht es hier um einen individuellen Anspruch des einzelnen Mitgliedes auf eine vier- bzw. dreiwöchige Teilnahme an geeigneten Bildungsveranstaltungen während der Amtsperiode.

Über die Eignung der Veranstaltung entscheiden weder der Betriebs- oder Personalrat noch die Unternehmensleitung, sondern die zuständigen Behörden. Der Betriebsrat muss auch in diesem Fall einen Beschluss fassen und die Teilnahme der Unternehmensleitung mitteilen. Personalratsmitglieder bedürfen keines Entsendungsbeschlusses. Sie müssen den Freistellungsanspruch persönlich gegenüber dem Dienststellenleiter/ der Dienststellenleiterin geltend machen. Eine Genehmigung ist nicht notwendig.

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG,§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 46 Abs. 1 ThürPersVG, § 46 Abs. 6 BPersVG

Vertrauensmänner und -frauen von Schwerbehinderten sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu befreien, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.

Teilnahmebedingungen | Organisatorische Hinweise für die Päd.- und Pflegeseminare

Teilnahmebedingungen:
Organisatorische Hinweise für die Pädagogenseminare

an den Seminaren steht jedem Erwachsenen offen, sie ist nicht abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft.

zu einem Seminar ist verbindlich. Auf den letzten Seiten des  Programms finden Sie das Anmeldeformular, das Sie uns per Post oder Fax zusenden können. Bei Bedarf dient dieses auch als Kopiervorlage für weitere Anmeldungen. Ihre Online-Anmeldung ist unter www.verdi-bw-thueringen.de möglich. Melden Sie sich bitte rechtzeitig an!

· Tagesseminare ist zwei Wochen vor Seminartermin!
· Mehrtagesseminare und Kurse ist drei Wochen vor Seminartermin!
Sind noch Plätze frei, ist eine Anmeldung danach noch möglich – bitte fragen Sie nach! Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

erhalten Sie bei Stattfinden des Seminares in schriftlicher oder elektronischer Form einschließlich einer separaten Rechnung und eines Anreisehinweises.

Mehrtagesseminare: 21 Tage bis 8 Tage vor Termin = 50 % des Seminarpreises, 7 Tage bis 4 Tage vor Termin = 70 % des Seminarpreises, ab 3 Tagen vor Termin = 90 % des Seminarpreises.
Tagesseminare: 14 Tage bis 8 Tage vor Termin = 50 % des Seminarpreises, 7 Tage bis 4 Tage vor Termin = 70 % des Seminarpreises, ab 3 Tagen vor Termin = 90 % des Seminarpreises.

Bei Nichterscheinen fallen die kompletten Seminarkosten an. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in entsendet wird.

Das Bildungswerk behält sich vor, Seminare und Veranstaltungen infolge mangelnder Anmeldungen sowie infolge unvorhersehbarer Ereignisse abzusagen.

Bei Teilnahme an einem Tagesseminar erhalten Sie eine  Teilnahmebestätigung, bei Mehrtagesseminaren und Kursen erhalten Sie ein Zertifikat des Bildungswerkes ver.di Thüringen e.V..
Teilnehmer/innen, die im Laufe eines Kalenderjahres an zwei Seminaren teilgenommen haben, räumen wir bei der Teilnahme an einem 3. Tagesseminar einen Bonus von 20 % ein.

Am Ende der Tages- und Mehrtagesseminare bitten wir Sie um ein Feedback. Alle unsere Seminare werden regelmäßig evaluiert.

Das Bildungswerk haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Werden für die An- und Abreise statt öffentlicher Verkehrsmittel private Pkw genutzt bzw. auf freiwilliger Basis Fahrgemeinschaften gebildet, so haftet das Bildungswerk ver.di Thüringen e.V. nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnehmer/innen sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Bildungswerk ver.di Thüringen e.V.
Schillerstraße 44
99096 Erfurt
Tel.: 0361/ 6 44 20 04
Fax: 0361/ 6 44 20 03
info@verdi-bw-thueringen.de
www.verdi-bw-thueringen.de

Seminarzeiten:

Die Seminare und Kurstage
beginnen in der Regel 9:00 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr.

Datenschutzhinweis

Die von Ihnen auf dem Anmeldeformular gemachten Angaben sind erforderlich für die Begründung und Durchführung des Vertrages über Ihre Seminarteilnahme sowie zu deren Abrechnung (Art. 6 Abs.1 Buchstabe b DSGVO). 

Zudem nutzen wir die Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, um Sie über thematisch passende weiterführende Angebote zu informieren. Dieser Nutzung zu Informationszwecken können Sie natürlich jederzeit widersprechen. 

Das Bildungswerk erhebt und verarbeitet keine sensiblen Daten, auch keine Gewerkschaftszugehörigkeit von Teilnehmenden. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. 

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre von uns gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Geschäftsführung des Bildungswerkes ver.di Thüringen e.V..

Weiterführende Informationen auch unter www.verdi-bw.thueringen.de.