Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für alle Arbeitsgerichte – in Folge die Landesarbeitsgerichte – und werden vielfach für die Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebs- bzw. Personalrat in betrieblichen Fragen herangezogen. Kenntnisse über die Folgen aktueller Rechtsprechung sind daher für die Arbeit als Betriebs- bzw. Personalrat unverzichtbar.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über aktuelle für die Betriebs- bzw. Personalratsarbeit relevante Entscheidungen des BAG sowie darüber, wie Rechte der Interessenvertretungen wirkungsvoll durchgesetzt werden können. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, aktuelle Problemstellungen aus ihrer betrieblichen/ dienstlichen Praxis in das Seminar einzubringen.
Das Seminar V240304EFBW findet vom 04.03. – 06.03.24 in den Räumlichkeiten des Bildungswerkes in Erfurt statt. In diesem Fall buchen wir kein Hotel/ÜFA. Der gesetzliche Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bleibt bestehen.