Geschäftsführung des Betriebsrates
Aufgaben von Vorsitzenden bzw. Stellvertreter*innen
Nach § 27 (2) BetrVG führt der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrates. Bei Betriebsräten mit weniger als 9 Mitgliedern können nach § 27 (3) BetrVG die laufenden Geschäfte auf den/ die Betriebsratsvorsitzende/n oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen werden.
Deshalb richtet sich dieses Seminar insbesondere an Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende und freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Was sind Ihre speziellen Aufgaben nach dem BetrVG , wie können Sie die Ihnen übertragenen laufenden Geschäfte ordnungsgemäß erfüllen?
Aufgaben von Vorsitzenden bzw. Stellvertreter*innen
· Einholung von Auskünften und Unterlagen
· Entgegennahme von Anträgen und Beschwerden
· Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers
· Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Betriebsratssitzungen
· Ordnungsgemäße Betriebsratsbeschlüsse
· Protokollierung
· Abgabe von Erklärungen
· Vertretung des Betriebsrates im Rahmen seiner Beschlüsse
· Einhaltung von Fristen
· Führung des Schriftwechsels
· Einblicksrecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten
· Leitung von Betriebsversammlungen
· Durchführung von Sprechstunden
· Leitung von Ausschüssen des Betriebsrates
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Interessierte