Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Durch eine sich ständig verändernde Arbeitswelt mit stetig wachsenden Anforderungen nehmen arbeitsbedingte Erkrankungen zu. Prävention ist ein wichtiger Faktor, um die Arbeitsfähigkeit, vor allem für die älter werdenden Beschäftigten im Betrieb/ in der Dienststelle zu erhalten. Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und mit der Regelung in § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verpflichtend die Durchführung eines sog. betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in jedem Betrieb/ jeder Dienststelle eingeführt. Ziel dieses BEM ist die Sicherung der Arbeitsplätze länger erkrankter Arbeitnehmer*innen. BEM ist als Teil eines umfassenden Gesundheitsmanagements für alle Beschäftigten zu verstehen und ermöglicht der betrieblichen Interessenvertretung, die Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ergreifen.
In diesem Tagesseminar wird eine Einführung in das BEM gegeben. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen kennen und erfahren alles über Ihre Beteiligungsrechte als Betriebs- bzw. Personalrat und die Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Betrieb bzw. in Ihrer Dienststelle.
· Rechtliche Grundlagen für Betriebliches Eingliederungsmanagement
· Umgang mit Suchtkranken
· Auswirkungen für krankheitsbedingte Kündigungen
· Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrates
· Inhalte/ Muster einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung zum BEM
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte