Beschäftigtendatenschutz im Homeoffice
Ein Halbtagesseminar für Betriebs- und Personalräte sowie Interessierte
Das Thema Homeoffice ist seit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie nahezu omnipräsent. Galt es vor der Pandemie lediglich als Mittel Beschäftigten hin und wieder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, ist es nun ein adäquates Instrument des Infektionsschutzes. Politik und Wissenschaft fordern die flächendeckende Einführung für Beschäftigte, doch gilt es die Interessen der Beschäftigten zu schützen und die gesetzlichen Standards auch im Homeoffice sicher zu stellen.
Als Interessenvertretung haben Sie über Ihre Mitbestimmung einen starken Hebel um die Arbeit im „Home-Office“ so zu gestalten, dass die Daten der Beschäftigten sicher sind und keine Überwachung durch den Arbeitgeber stattfindet.
• Begriffsbestimmung/Abgrenzung Home- Office – Telearbeit – Mobiles Arbeiten
• Datenschutzrechtliche Regelungen (DSGVO, BDSG) zur Sicherung der Beschäftigtendaten im Homeoffice (z.B. Sensibilisierung der Beschäftigen, Zutritts- und Zugriffsschutz, sicherheitstechnische Anforderungen, Support für Homeoffice-Arbeitsplätze, BYOD – Bring Your Own Device u.a.)
• Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung (BetrVG, ThürPersVG)
- Referenten
- Stefan Weidinger
- freiberuflicher Referent für betriebliche Interessenvertretungen, Datenschutz und Digitalisierung
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte
Termine:
Datum: | Seminar-Nr.: | Ort: | Seminarpreis: | Tagungskosten ohne ÜFA/ mit ÜFA: | Flyer: |
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31.03.2021 | V210331ONL | ONLINE | 150,00 € | entfällt |
Datum: | Seminar-Nr.: | Ort: | Seminarpreis: | zzgl. Tagungskosten: | Flyer: |
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