Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte im öffentlichen Dienst
Als Betriebs- oder Personalrat haben Sie die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge eingehalten werden. Dies erfordert grundlegende Kenntnisse der Gesetze und der dazugehörigen Rechtsprechung.
Unser Seminar vermittelt Ihnen einen grundlegenden Überblick über die wichtigsten Gesetze zum Arbeitsrecht. Auf die Beteiligungsrechte als Betriebs- bzw. Personalrat wird ausführlich Bezug genommen. Als Teilnehmer*in haben Sie die Möglichkeit, aktuelle Problemstellungen aus Ihrer betrieblichen/ dienstlichen Praxis in das Seminar mit einzubringen.
· Rechtsquellen im Arbeitsrecht, Normenhierarchie, Struktur des TV öD/TV-L
· Beginn des Arbeitsverhältnisses (Fragerecht des Arbeitgebers, AGG, inhaltliche Gestaltung des Arbeitsvertrages, Beteiligung von Betriebs- bzw. Personalrat)
· Befristung (Teilzeit- und Befristungsgesetz, Sachgründe für Befristungen, sachgrundlose Befristung)
· Allgemeine Arbeitsbedingungen
· Arbeitszeit und Urlaub (Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz)
· Krankheit (Entgeltfortzahlungsgesetz, betriebliches Eingliederungsmanagement)
· Schutz besonderer Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderte)
· Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsarten (ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung), Kündigungsschutz, Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrates
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte