Die ständige berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen wird immer wichtiger, denn die sich verändernden Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe führen dazu, dass nichts beim Alten bleibt. Viele Arbeitgeber bieten ihren
Arbeitnehmer*innen inzwischen digitale Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an.
E-Learning/Online-Seminare, Blended Learning, Webinare/Web Based Training oder hybride Weiterbildungen haben im letzten Jahr einen gewaltigen Schub erhalten. Digitale Weiterbildung hat ohne Frage viele Vorteile, birgt aber auch Gefahren für die Beschäftigten. Da Arbeitgeber gegebenenfalls zur Nutzung von E-Learning-Angeboten drängen, um Kosten zu sparen, kann dies für die Interessenvertretung zum Problem werden.
Doch auch diese neuen Konzepte von Fort- und Weiterbildung unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung und die Interessenvertretung hat darüber zu wachen, dass Daten nicht missbraucht und die Arbeitsbedingungen für die
Mitarbeiter*innen angemessen gestaltet und durch eine Betriebs-/ Dienstvereinbarung abgesichert werden.
· Fort- und Weiterbildung im Wandel: Welche Formate gibt es?
· Welche Einsatzzwecke sind sinnvoll? – Pro und Contra
· Wie kann der Beschäftigten-Datenschutz sichergestellt werden?
· Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des BR/PR
· Neufassung des § 96 BetrVG: Beratung, Ermittlung des Bedarfs und Anrufen der Einigungsstelle
· Eckpunkte einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung zur digitalen Fort- und Weiterbildung