Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für alle Arbeitsgerichte und werden vielfach für die Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebs – bzw. Personalrat in betrieblichen Fragen herangezogen. Kenntnisse über die Folgen aktueller Rechtsprechung sind daher für die Arbeit als Betriebs- bzw. Personalrat unverzichtbar.
Das Tagesseminar vermittelt einen Überblick über aktuelle für die Betriebs- bzw. Personalratsarbeit relevante Entscheidungen des BAG sowie darüber, wie Rechte der Interessenvertretungen wirkungsvoll durchgesetzt werden können. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, aktuelle Problemstellungen aus ihrer betrieblichen/ dienstlichen Praxis in das Seminar einzubringen.
Das Seminar wird von einer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitkommentatorin für die Kommentare zum ThürPersVG, SächsPersVG und PersVG LSA geleitet.
· Arbeitszeit (u.a. Mitbestimmung bei Mindestbesetzung im Schichtplan bei Personalbedarfsplanung)
· Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle
· Mitbestimmung bei Einstellungen
· Telearbeit und Home-Office
· Urlaubsrecht
· Befristungsrecht