Fit für die Arbeit in Assistenzräten
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Du bist studentische Mitarbeiter*in an der Hochschule? Du fragst Dich, was Deine Rechte sind und welche Möglichkeiten es gibt, Deine Interessen an der Hochschule einzubringen? Du bist vielleicht gewählte Vertreter*in der wissenschaftlichen Assistenzen oder willst es werden? Erst seit 2019 gibt es die Möglichkeit, Assistenzrät*innen als gewählte Vertretung der studentisch Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen zu wählen. Aber wie das funktioniert, welche Rechte und Möglichkeiten diese Räte haben, ist oft unklar. Nur mit Wissen über die eigenen Rechte kann man diese auch einfordern. Wir wollen uns in einer Tagesschulung die rechtlichen Rahmenbedingungen in Thüringen genau dafür anschauen. · Thüringer Hochschulgesetz · Thüringer Personalvertretungsgesetz
Keine spezielle Zielgruppe
- Referenten
- Name Nachname
- Name Nachname
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte