Die im Seminar Datenschutzrecht für die gesetzliche Interessenvertretung – Modul 1 erarbeiteten datenschutzrechtlichen Grundlagen mit ihren Anforderungen an Arbeitgeber, Dienststellenleitungen und gesetzliche Interessenvertretung, werden hier in die Praxis umgesetzt. Dazu gehört als zentrales Element ein eigenes Datenschutzkonzept für das Büro der gesetzlichen Interessenvertretung, da nur dann sichergestellt ist, dass ein Gremium die Daten erhält, die ihm nach den Mitbestimmung-gesetzen zustehen! In fünf konkreten Schritten lässt sich ein Gremium datenschutzrechtlich sauber aufstellen.
Schwerpunkt dieses Seminars ist die Erarbeitung eines Datenschutzkonzeptes mit den konkreten, erforderlichen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten im Gremium. Folglich geht es auch darum, wie die Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen sind, wie eine Datensicherung erfolgen kann und wann und wie E-Mails verschlüsselt werden können oder müssen.
· Sicherheitsrisiken beim Schutz personenbezogener Daten im Büro der gesetzlichen Interessenvertretung
· Aufgaben der/ des Datenschutzbeauftragten und des Gremiums im Zusammenhang mit dem Datenschutzkonzept und dessen praktischer Umsetzung.
· Anforderungen und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes für eine gesetzliche Interessenvertretung
· Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten (Technisch-organisatorische Maßnahmen TOM)
· Inhalte eines Datenschutzsicherheitskonzepts
· Praktische Tipps zur IT-Sicherheit und für den aktiven Schutz personenbezogener Daten