Der Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten ist für Interessenvertretungen ein wichtiges Thema. Gemäß der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Sie verpflichtet, ein eigenes Datenschutzkonzept vorzuweisen. Da die Tätigkeit des BR/PR nicht weisungsgebunden ist, handelt die Interessenvertretung auch beim Datenschutz in eigener Verantwortung und muss die Einhaltung der Anforderungen sicherstellen.
Kontrollinstanz für den Datenschutz im BR-/PR-Büro sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden. Um Folgen aus Ordnungs-widrigkeiten wie Bußgelder, Strafverfahren oder Schadensersatzansprüche, zu vermeiden, ist ein sicherer Umgang mit dem Thema Datenschutz unerlässlich. Im Seminar werden die Anforderungen der DSGVO und des BDSG für BR/ PR dargestellt und Handlungsmöglichkeiten sowie konkrete Konzepte für einen aktiven Datenschutz erarbeitet.
· Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes
· Wahrung des Amtsgeheimnisses, Schweigepflichten
· Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder, Strafrechtstatbestände, Schadensersatzansprüche, Vorsorgmaßnahmen
· Organisatorische Anforderungen
· Räumliche Erfordernisse
· Einrichtung und technische Ausstattung
· Grundsätze für die Behandlung von Beschäftigtendaten
· Tagesordnungen und Niederschriften
· Telefon- und E-Mail-Kommunikation
· Datenverarbeitung im Auftrag
· Benennung einer/s Datenschutzverantwortlichen
· Aufbau eines Datenschutzkonzeptes