Der Personalrat übt seine
Mitbestimmungsrechte auch durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen aus.
Hiermit ist eine besondere Verantwortung für den Personalrat verbunden, da
Dienstvereinbarungen für die Beschäftigten verbindliche Regelungen enthalten.
Dies setzt fundierte Kenntnisse voraus, unter welchen Voraussetzungen der
Personalrat Dienstvereinbarungen abschließen kann und worauf beim Abschluss von
Dienstvereinbarungen besonders zu achten ist. Das Seminar vermittelt die
theoretischen Grundlagen für den Abschluss von Dienstvereinbarungen und befähigt
die Teilnehmer*innen, eigene Entwürfe von Dienstvereinbarungen zu erarbeiten,
Entwürfe der Dienststellenseite zu prüfen und mit der Dienststelle zu
verhandeln. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, aktuelle
Problemstellungen aus ihrer dienstlichen bzw. betrieblichen Praxis in das
Seminar mit einzubringen.
Das Seminar V240122EFBW findet vom 22.01. – 23.01.24 findet in den Räumlichkeiten des Bildungswerkes in Erfurt statt. In diesem Fall buchen wir kein Hotel/ÜFA. Der gesetzliche Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bleibt bestehen.
–
Umfang
der Mitbestimmung beim Abschluss von Dienstvereinbarungen
Verfahren
zum Abschluss von Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen
auf Initiative des Personalrats?
Praktisches
Vorgehen des Personalrats beim Abschluss einer Dienstvereinbarung
Grundsätzlicher
Aufbau einer Dienstvereinbarung
Anforderungen
an die Formulierung von Dienstvereinbarungen
Erarbeitung
von Musterdienstvereinbarungen zu Themenvorschlägen der Teilnehmer*innen